ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
(STAND: APRIL 2012)
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnah-mevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Be-griffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz
2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Dem Hotel steht es
frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisab-
hängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer
Verletzung des Lebens, des Kör-
pers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.
Diese Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in An-
spruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über
das Hotel beauf-
tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom
Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich
der zum Zeitpunkt des Ver-
tragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet
sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder
der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand
nach Vertrags-
schluss werden die Preise entsprechend angepasst.
Bei Verträgen mit Verbrau-
chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Ver-
tragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträgli-
chen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen,
dass sich der Preis für
die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen zehn Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die
unverzügliche Zahlung fälli-
ger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit
8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist,
in Höhe von
5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt
der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss
vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum
Beispiel in Form einer Kreditkartenga-
rantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können
im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheits-
leistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand
des Kunden oder Erweite-
rung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch
nach Vertragsschluss bis
zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszah-
lung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten
Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während
des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
im Sinne vor-
stehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen
aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender
Ziffer 3.6 und/oder
Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegen-
über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertrags-
aufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie
die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform er-
folgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rück-
trittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertrags-
aufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus ander-
weitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für
ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder
ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für
Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der ge-
forderten Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kosten-
frei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits be-
rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den ver-
traglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Voraus-
zahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfül-
lung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei
die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Anse-
hen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herr-
schafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr
50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schä-
den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertrags-
typischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Scha-
densersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, aus-
geschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftre-
ten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutra-
gen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. So-
fern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als
800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubrin-
gen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem
Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungs-
vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrund-
stück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behan-
delt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – ge-
gen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßga-
be der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Ände-
rungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsge-
richt Bad Hersfeld. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Ab-
satz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Ge-
richtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions-
rechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk-
sam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.