ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

(STAND: APRIL 2012)

 

1 GELTUNGSBEREICH

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnah-mevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Be-griffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen

Zimmer sowie deren Nutzung

zu anderen als Beherbergungszwecken

bedürfen der vorherigen Zustimmung des

Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz

2 BGB abbedungen wird, soweit der

Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden

finden nur Anwendung, wenn dies

vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

 

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

Der Vertrag kommt durch die

Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.

Dem Hotel steht es

frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

 

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem

Jahr ab dem

gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche

verjähren kenntnisab-

hängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer

Verletzung des Lebens, des Kör-

pers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

Diese Schadensersatzansprüche

verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren.

Die Verjährungsverkürzungen gelten

nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver-

letzung des Hotels beruhen.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

 

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden

gebuchten Zimmer bereitzuhalten und

die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und

die von ihm in An-

spruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.

geltenden Preise des

Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über

das Hotel beauf-

tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom

Hotel verauslagt werden.

 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich

der zum Zeitpunkt des Ver-

tragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.

Nicht enthalten sind lokale

Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet

sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder

der Neueinführung, Änderung

oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand

nach Vertrags-

schluss werden die Preise entsprechend angepasst.

Bei Verträgen mit Verbrau-

chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen

Vertragsabschluss und Ver-

tragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden

gewünschten nachträgli-

chen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer,

der Leistung des Hotels oder

der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen,

dass sich der Preis für

die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

 

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind

binnen zehn Tagen ab Zugang

der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die

unverzügliche Zahlung fälli-

ger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei

Zahlungsverzug ist das Hotel

berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in

Höhe von derzeit

8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist,

in Höhe von

5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt

der Nachweis eines

höheren Schadens vorbehalten.

 

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss

vom Kunden eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum

Beispiel in Form einer Kreditkartenga-

rantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und

die Zahlungstermine können

im Vertrag in Textform vereinbart werden.

Bei Vorauszahlungen oder Sicherheits-

leistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen

Bestimmungen unberührt.

 

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand

des Kunden oder Erweite-

rung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch

nach Vertragsschluss bis

zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung im Sinne

vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag

vereinbarten Vorauszah-

lung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten

Vergütung zu verlangen.

 

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während

des Aufenthaltes vom

Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

im Sinne vor-

stehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen

aus dem Vertrag zu

verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender

Ziffer 3.6 und/oder

Ziffer 3.7 geleistet wurde.

 

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen

Forderung gegen-

über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

 

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur

möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein

sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertrags-

aufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie

die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform er-

folgen.

 

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt

vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,

ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rück-

trittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein

Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

 

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein

gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertrags-

aufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung

trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus ander-

weitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für

ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,

mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder

ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für

Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden

steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der ge-

forderten Höhe entstanden ist.

 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kosten-

frei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits be-

rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den ver-

traglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit

angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Voraus-

zahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten

angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt

vom Vertrag berechtigt.

 

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfül-

lung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder

Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei

die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme

der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Anse-

hen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herr-

schafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

 

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

 

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,

soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages

zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr

geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten

Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr

50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr

90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm

steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer

Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7 HAFTUNG DES HOTELS

 

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schä-

den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels

beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertrags-

typischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Scha-

densersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, aus-

geschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftre-

ten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht

sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutra-

gen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. So-

fern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als

800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubrin-

gen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem

Hotel.

 

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz,

auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungs-

vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrund-

stück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel

nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behan-

delt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – ge-

gen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßga-

be der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Ände-

rungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für

Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsge-

richt Bad Hersfeld. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Ab-

satz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Ge-

richtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

 

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions-

rechts ist ausgeschlossen.

 

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk-

sam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.